EG Hygiene Verordnung
Seit 2006 gelten in allen EU-Mitgliedstaaten neue Verordnungen im Bereich der Lebensmittelhygiene. Die praktische Umsetzung der neuen Hygiene-Verordnung VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene fordert zunehmend eine Mitwirkungspflicht der Unternehmen sowie deren Beschäftigten. Nicht eine abschließende Kontrolle der Produkte, sondern eine kontinuierliche Verantwortung für jeden einzelnen Arbeitsschritt soll hygienisch einwandfreie Lebensmittel sicherstellen.
Hauptziel der neuen Hygienevorschriften ist es, hinsichtlich der Sicherheit von Lebensmitteln ein möglichst hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten. Unter Lebensmittelhygiene versteht die Verordnung „die Maßnahmen und Vorkehrungen, die notwendig sind, um Gefahren unter Kontrolle zu bringen und zu gewährleisten, dass ein Lebensmittel unter Berücksichtigung seines Verwendungszwecks für den menschlichen Verzehr tauglich ist “ (VO 852/2004, Artikel 2).
Laut Hygienegebot der LMHV dürfen Lebensmittel nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt nicht der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt sind. Nachteilige Beeinflussung meint eine Ekel erregende oder sonstige Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln, zum Beispiel durch Verunreinigungen, tierische Schädlinge, Abfälle, ungeeignete Behandlungs- und Zubereitungsverfahren.
Die turnusmäßige Überprüfung des HACCP-Konzeptes (Verifizierung) ist eine weitere Forderung aus der Hygiene-Verordnung VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene.