Verstöße gegen Ordnungsrecht
Das Wissen um lebensmittelrechtliche Pflichten ist keinesfalls von untergeordneter Bedeutung und daher nicht zu unterschätzen. Die Nichtbeachtung kann fatale Folgen haben.Die Lebensmittelüberwachung stellt fest:
- Erhebliche Hygienemängel
- Beseitigung innerhalb von 24 Stunden sonst Bußgeld € 400-€ 600.
- Beseitigung innerhalb von 24 Stunden sonst Bußgeld € 400-€ 600.
- fehlende Mitarbeiterschulungen (Infektionsschutzgesetz, Lebensmittelhygiene)
- innerhalb von 14 Tagen nachreichen.
- innerhalb von 14 Tagen nachreichen.
- Bauliche Mängel
- 4 Wochen Frist
Danach erfolgt ein Strafverfahren oder sogar die Schließung des Betriebes. Wer gesundheitsschädliche Lebensmittel in den Verkehr bringt, kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden.